am Landgericht Flensburg am 17.2. um 14:00 Uhr
Nachdem im Dezember 2009 der Versuch, die Aktivistin Hanna Poddig wegen ihres Widerstandes gegen die Auslandseinsätze der Bundeswehr strafrechtlich zu belangen, vorerst scheiterte( zum Prozessbericht vom 1.12.09 in Husum ), steht nun der nächste Vergeltungsversuch vor dem Landgericht Flensburg am 17.2.2010 um 14:00 Uhr bevor. Hanna hatte sich im Februar 2008 an die Bahngleise in der Nähe eines Militärdepots in Nordfriesland gekettet , um ihrem Protest gegen die Auslandseinsätze der Bundeswehr Nachdruck zu verleihen. Wegen des anschließenden Polizeieinsatzes konnte ein Materialtransport der Bundeswehr für ein Manöver der Nato-Response-Force für mehrere Stunden seine Fahrt nicht fortsetzen…Pressemitteilung
Weil die Gerichs- und Anwaltskosten sowie die Geldstrafe sich auf insgesamt etwa 1800 Euro addieren, sind Spenden dringend erwünscht.
Konto:Hannes Weidmann
Kto-Nr 906866502
Blz. 37010050
Postbank
Verwendungszweck: TOTALVERWEIGERUNG


Die Kriegsmaschine im Einsatz…
am Ende des heutigen Prozesstages wurde das Urteil gesprochen: 90 Tagessätze Geldstrafe à 8 Euro und die Anerkennung der Gewissensgründe. Damit werde ich auch wahrscheinlich nicht mehr eingezogen. Im Umfeld des Prozesses wurden Flyer verteilt, Straßentheater vorgeführt (die Kriegsmaschine) und an Straßenlaternen militärkritische Sprüche aufgehängt. Bilder und Bericht folgen später.
Fabian wird nun schon zum dritten Mal wegen seiner Totalverweigerung vor Gericht gezerrt- am Dienstag, 9.Februar 2010, beginnt der Prozess um 11:15 Uhr am Amtsgericht Lübeck, Saal 263. Unterstützt ihn vor Gericht!
Wie alles begann
Im Oktober `06 fuhr ich nach Damp mit der Absicht in der Ostseeklinik den Zivildienst anzutreten, vorerst…. Bis zur Konfrontation und dem Hinterfragen der Realität glaubte ich mich als staatlich anerkannter Kriegsdienstverweigerer wohlbehütet und mit meinen Vorstellung im Einklang.
Nun aber, am besagten Tag X angekommen, merkte ich bereits nach wenigen Minuten, dass hier was nicht stimmt. Insbesondere als mir plötzlich ein neuer Mietvertrag für eine Wohnung vorgelegt wurde und ich aufgefordert wurde diesen zu Unterschreiben. Moment dachte ich, habe doch eine Wohnung wieso das jetzt, mein Vorschlag zur täglichen Heimfahrt aber interessierte nicht; wohnen im Heim, Heimfahrt wird in den ersten 3 Monaten nicht gewehrt, Anwesenheit wird außerhalb des Dienstes überwacht, Dienstliche Anordnung…
weiter
Gefängnisstrafe für Totalverweigerer?
Am Donnerstag, dem 4. Februar 2010 findet am Amtsgericht Schwäbisch Hall ab 14:00 Uhr der dritte Prozesstag gegen den Totalverweigerer Hannes statt. Schon während der ersten zwei Prozesstage, an denen Hannes ohne Anwalt auftrat, wurden ihm Strafen von über 6 Monaten Gefängnis angedroht, solle er sich offensiv verteidigen und sich weiterhin weigern, den Zivildienst oder einen Ersatzdienst abzuleisten. Das Urteil, das am kommenden Donnerstag erwartet wird, könnte also je nach Strafmaß wegweisend für weitere Totalverweigerer und deren Prozesse sein. Dabei geht es auch Anders; so wurde im Jahr 2000 ein Totalverweigerer in Hamburg freigesprochen, weil ihm die Gewissensgründe anerkannt wurden.
Was in Nachbarländern längst der Vergangenheit angehört, ist in Deutschland alltägliche Praxis: die zwangsweise Einbeziehung junger Männer in den Militär- und Zivildienst. Wer aus pazifistischen, politischen oder religiösen Gewissensgründen den Kriegsdienst verweigert, hat alternativlos den Zivildienst zu leisten – ungeachtet dessen Funktion in der zivilen Verteidigung im Kriegsfall und damit der Teilnahme am Krieg sowie der indirekten Legitimation des Kriegsdienstes.
Als Hannes am 1. Dezember 2008 dem Zivildienst nach 2 bereits abgeleisteten Monaten selbstbestimmt fernblieb, nahm er damit auch den Kampf gegen die strafrechtlichen Konsequenzen und gegen den Zivildienst als Zwangsdienst auf.
„Die Kriegsmaschine hat viele Gesichter – und der Zivildienst ist eines davon“, begründet er seine Entscheidung zur Totalverweigerung: „Wenn ich aber Herrschaft und Krieg ablehne, dann ist es nur Konsequent, Total zu Verweigern“.
Tatsächlich ist der Zivildienstleistende im nationalen Kriegsfall als ziviler Kriegshelfer verpflichtet. Darunter fallen alle Aufgaben, die keinen direkten Dienst an der Waffe bedeuten, wie die Aufrechterhaltung der herrschenden Infrastruktur und die Unterstützung der Streitkräfte mit Nachschub: „Für die Kriegsführung ist es nebensächlich, wer schießt und wer die Infrastruktur erhält- beide sind gleichermaßen unabdingbar als Räder im Getriebe“. Zudem ist der Zivildienst selbst ein – vom Kriegsdienst abgesehen – alternativloser Zwangsdienst. Die Arbeit ist auf Befehl zu leisten, Zuwiderhandlungen werden bestraft. Die Parallele zum Kriegsdienst ist hier offensichtlich, die Entscheidungs- und Handlungsfreiheit des Dienstpflichtigen wird durch das Gesetz stark eingeschränkt:
„Anstatt Bedingungen zu schaffen, unter denen Menschen sich frei und gleich begegnen und solidarisch miteinander leben können, wird der Zivildienst erzwungen, er schafft also keine Anreize zur gegenseitigen Hilfe, sondern erhält im Gegenteil eine sozial kalte Gesellschaft, die nur mit Zwang funktioniert“, stellt Hannes fest. Niemand habe aber das Recht, über das Leben eines anderen Menschen zu bestimmen.
Der Prozess beginnt am 04.02.2010 um 14:00 Uhr am Amtsgericht Schwäbisch Hall, Unterlimpurger Str. 8 in 74523 Schwäbisch Hall
Zum 4.1.2010 wurde Finn Ingwersen aus Bredstedt (Nordfriesland) zum Wehrdienst im 7.Bataillon Elektronische Kampfführung 912 in der Clausewitz-Kaserne in Nienburg/Weser eingezogen. „Ich bin zur Bundeswehr gegangen, weil ich wissen wollte, was an den Gerüchten dran ist.“ kommentiert Finn seine damalige Entscheidung. „Ich dachte: Das sind doch auch nur Menschen. Das kann doch nicht so schlimm sein.“ Mittlerweile sieht Finn das anders: „Erst hier beim Bund sieht man Waffen in Wirklichkeit. Das ist ganz anders als im Fernsehen. Erst hier habe ich verstanden, dass diese Dinger nur zum Töten da sind!“ Außerdem verstünde er nicht, wie sich Menschen ernstlich einbilden könnten, dass sie ausgerüstet mit diesen Tötungsinstrumenten Schulen bauen oder Brunnen bohren könnten. Zudem seien ihm seit seinem Einrücken ernsthafte Zweifel an der Legitimität eines bewaffneten Zwangsapparates wie der Bundeswehr gekommen. „Mittlerweile lehne ich den Dienst an der Waffe aus Gewissensgründen ab“.
Die ganze Pressemitteilung auf indymedia
Der Nächste Prozesstermin ist der 4. februar, 14:00 Uhr am Amtsgericht Schwäbisch Hall. Ich werde dort mit einem Anwalt auftreten und hoffe auf viele Interessierte.
Diesmal wieder kein Ergebnis… Richterin und Staatsanwalt hatten verständlicherweise wenig Lust, den Prozess „wie auf der Seite Projektwerkstatt.de“ (Zitat Richterin Kopf) ,wohl wegen offensiver Prozessführung, ewig abhalten zu müssen. So wollen jetzt Richterin und Staatsanwalt auf einen Deal heraus und drohten mit über 6 Monaten Knast, wenn ich weiterhin offensiv auftreten würde. Weiteres wird sich am kommenden Freitag ergeben. Ich habe inzwischen einen Anwalt mit dem Fall beauftragt.
Am Donnerstag, den 26.11.2009 um 11.45 Uhr begann in Schwäbisch Hall der erste Prozesstag des Totalverweigerers Hannes. Zur Überraschung Aller erschienen etwa 50 Zuschauer_innen.
Auch Richterin Kopf schien das nicht erwartet zu haben und wies das Publikum noch vor Verhandlungsbeginn auf ihr Hausrecht hin, von dem sie bei ungebührendem Verhalten Gebrauch machen würde.
Anschließend begann der bekannte Ablauf einer Verhandlung mit der Aufnahme der Personalien des Angeklagten. Dabei kam es bereits bei der Feststellung der Höhe des Einkommens zu ersten Verständnisproblemen von Seiten der Richterin. Es war ihr nicht möglich sich eine Lebensweise mit einem so geringen Geldbetrag auszumalen und fragte mehrfach nach Zusatzeinkünften durch einen Nebenjob oder durch finanzielle Unterstützung der Eltern.
Als die Formalitäten vorerst abgeschlossen waren, begann Hannes die Behandlung der eigentlichen Thematik mit einem 30-minütigen Vortrag zur Geschichte des Militärs und der Rolle des Zivildienstes, der einerseits einen Zwangsdienst, andererseits eine Form des Kriegsdienstes darstellt. Weiter ging er auf das bestehende Patriarchat ein.
Nach Abschluss des Vortrags wollte Richterin Kopf unverzüglich zur Beweisaufnahme übergehen, doch Hannes stoppte ihre Eile durch einen Antrag auf eine_n Pflichtverteidiger_in, der jedoch unverzüglich abgelehnt wurde. Daraufhin folgte ein Befangenheitsantrag, indem festgestellt wurde, dass die Richterin eine bestmögliche Verteidigung des Angeklagten Hannes, der weder über Prozesserfahrung noch über juristisches Fachwissen verfügt, nicht als notwendig ansehe. Ergänzend wurde darauf hingewiesen, dass sie damit gegen die Menschenrechte verstoße und eine Zwei-Klassen-Gesellschaft fördere, da sozial schwächer gestellte Angeklagte durch die Verwehrung eines_r Pflichtverteidiger_in nicht die selben Möglichkeiten zur Verteidigung haben, wie finanziell besser gestellte.
Um eine Stellungnahme zum Umgang mit dem Befangenheitsantrag zu formulieren, unterbrach Richterin Kopf die Verhandlung für ca. 20 Minuten.
Die Pause wurde für ein kleines, chaotisches Schauspiel eines eigenen Verfahrens, bei dem sich die Zuschauer_innen in die Rolle von Richter_in, Staatsanwält_in, Angeklagte_n etc. versetzten und entsprechende Plätze einnahmen, genutzt. Leider wurde dem bunten Treiben schnell ein Ende gesetzt, indem alle den Raum bis nach der Pause verlassen mussten.
Nach der Pause erklärte die Richterin, dass der Befangenheitsantrag abgewiesen werde und startete ihren zweiten Versuch in die Beweisaufnahme überzugehen. Doch Hannes stoppte sie ein weiteres Mal, indem er einen Antrag auf eine_n Rechtsbeistand beantragte. Nun wurde es der Richterin zu viel und sie vertagte die Verhandlung auf ein bis jetzt unbekanntes Datum.